✂️ Quellensteuer Rechner

Berechnen Sie die Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung. Mit kantonalen Tarifen und Abzugsmöglichkeiten.

Quellensteuer/MonatCHF 850 (10.63%)
💵CHF 7'150Nettolohn/Monat
📅CHF 10'200Quellensteuer/Jahr
NeinOrdentl. Veranlagung

Quellensteuer in der Schweiz

Die Quellensteuer betrifft ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C (also mit B- oder L-Bewilligung). Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie an das Steueramt. Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 wird nachträglich eine ordentliche Veranlagung durchgeführt.

Der Quellensteuertarif berücksichtigt bereits Standardabzüge (Berufskosten, Versicherungen etc.). Es gibt verschiedene Tarife: A (ledig), B (verheiratet, Alleinverdiener), C (verheiratet, Doppelverdiener), und Sondertarife. Die Sätze variieren je nach Kanton und Bruttoeinkommen.

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Beispiel: Bruttoeinkommen CHF 8'000/Monat, ledig (Tarif A0), Kanton Zürich → Quellensteuer ca. CHF 920/Monat (11.5%). Im Kanton Zug: ca. CHF 520/Monat (6.5%).

Häufig gestellte Fragen — Quellensteuer Rechner

Wer unterliegt der Quellensteuer?

Ausländische Arbeitnehmer mit B- oder L-Bewilligung (keine C-Bewilligung), Grenzgänger, und ausländische Arbeitnehmer mit vorübergehendem Aufenthalt. Sobald Sie die C-Bewilligung erhalten, werden Sie ordentlich veranlagt.

Kann ich eine nachträgliche Korrektur beantragen?

Ja, wenn Sie Abzüge geltend machen möchten, die im Quellensteuertarif nicht pauschal enthalten sind (z.B. höhere effektive Berufskosten, Säule 3a, Kinderbetreuungskosten). Frist: bis 31. März des Folgejahres.

Was passiert bei Einkommen über CHF 120'000?

Ab einem Jahresbruttoeinkommen von CHF 120'000 erfolgt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV). Sie müssen eine vollständige Steuererklärung einreichen. Die bezahlte Quellensteuer wird angerechnet.