📋 Kaufnebenkosten Rechner Immobilie
Berechnen Sie die Nebenkosten beim Immobilienkauf: Grundbuchgebühren, Notarkosten und Handänderungssteuer nach Kanton.
Kostenaufstellung
Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb in der Schweiz
Beim Kauf einer Liegenschaft in der Schweiz fallen neben dem Kaufpreis zusätzliche Kosten an: Grundbuchgebühren (0.1-0.5%), Notarkosten (0.1-0.5%), Handänderungssteuer (0-3.3% je nach Kanton), und eventuell Maklergebühren. Diese Nebenkosten variieren erheblich zwischen den Kantonen.
In einigen Kantone wie Zürich, Schwyz und Zug gibt es keine Handänderungssteuer – dort sind die Nebenkosten am niedrigsten (ca. 1-2%). In Kantonen wie Waadt (3.3%), Genf (3%) oder Tessin (2.5%) können die Nebenkosten dagegen bis zu 5% des Kaufpreises betragen.
Kaufpreis CHF 1'000'000 in Kanton Zürich: Grundbuch ca. CHF 2'000 + Notar ca. CHF 3'000 + Schuldbrieferrichtung ca. CHF 5'000 = Total ca. CHF 10'000 (1%). Im Kanton Waadt: ca. CHF 38'000 (3.8%).
Handänderungssteuer nach Kanton
| Kanton | Handänderungssteuer | Hinweis |
|---|---|---|
| Zürich | 0% | Keine Handänderungssteuer |
| Bern | 1.8% | Käufer und Verkäufer je 50% |
| Luzern | 1.5% | Käufer zahlt |
| Schwyz | 0% | Keine Handänderungssteuer |
| Zug | 0% | Keine Handänderungssteuer |
| Basel-Stadt | 3.0% | Käufer zahlt |
| St. Gallen | 1.0% | Käufer zahlt |
| Aargau | Keine (Grundbuchgebühr) | Tiefe Nebenkosten |
| Waadt (Vaud) | 3.3% | Höchster Satz |
| Genf | 3.0% | Käufer zahlt |
| Tessin | 2.5% | Käufer und Verkäufer je 50% |
Häufig gestellte Fragen — Kaufnebenkosten Rechner Immobilie
Was ist die Handänderungssteuer?
Die Handänderungssteuer ist eine kantonale Steuer, die beim Eigentumswechsel einer Liegenschaft anfällt. Sie wird vom Kaufpreis berechnet und variiert je nach Kanton zwischen 0% (z.B. Zürich, Schwyz) und 3.3% (Waadt). In einigen Kantonen tragen Käufer und Verkäufer die Steuer je zur Hälfte.
Wer zahlt den Notar beim Hauskauf?
In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Notarkosten, wobei der Käufer den grösseren Anteil trägt. Die genaue Aufteilung wird im Kaufvertrag geregelt. In einigen Kantonen ist die Beurkundung durch einen Notar obligatorisch, in anderen reicht eine öffentliche Urkunde.